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Heute abgefangen, morgen entschlüsselt: Kennen Sie die Schutzdauer Ihrer Lieferantendaten?

Ausgabe 02 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für Informationssicherheitsbeauftragte und die fachlichen Eigentümer von Daten, die an Lieferanten gehen.

Fragen Sie in Ihrem Haus, wie lange eine Rezeptur, eine Preiskalkulation oder ein Prüfbericht geheim bleiben muss. Sie bekommen drei Antworten: „immer“, „keine Ahnung“ und „zehn Jahre, wegen der Aufbewahrungspflicht“. Die dritte klingt am präzisesten und ist die gefährlichste, denn sie beantwortet eine andere Frage.

In diesem Beitrag: Das Angriffsmuster · Schutzdauer ist nicht Aufbewahrungsfrist · Wer die Schutzdauer festlegt · Beispiel · Was sich für die Priorisierung ändert · Drei Einwände · In vier Schritten zur Einstufung · Die Frage an Ihren Lieferanten · Anhang: Matrix

Das Angriffsmuster

„Heute abgefangen, morgen entschlüsselt“ (englisch harvest now, decrypt later oder store now, decrypt later) beschreibt einen Angreifer, der Geduld hat. Er schneidet verschlüsselten Verkehr mit und legt ihn ab. Lesen kann er ihn nicht. Er wartet darauf, dass ein ausreichend leistungsfähiger Quantencomputer den Schlüsselaustausch der Verbindung nachträglich bricht. Dann liest er alles, was damals übertragen wurde.

Die im Juni 2025 veröffentlichte EU-Roadmap für den Übergang zur Post-Quanten-Kryptografie zieht daraus eine klare Linie: Ein Anwendungsfall gilt als hohes Risiko, wenn eine Offenlegung nach zehn oder mehr Jahren noch erheblichen Schaden anrichten würde. Daten, die mindestens zehn Jahre vertraulich bleiben müssen, sollen spätestens ab Ende 2030 vor Angriffen mit Quantencomputern geschützt sein.

Fachleute fassen die Überlegung in einer Ungleichung zusammen, die auf den Kryptografen Michele Mosca zurückgeht: Wenn die Zeit, die Daten geschützt bleiben müssen, plus die Zeit, die die Umstellung dauert, länger ist als die Zeit bis zum kryptografisch relevanten Quantencomputer, dann ist es bereits zu spät. Die dritte Größe kennt niemand genau. Die ersten beiden kennen nur Sie. Algorithmen und ihre Umsetzung beim Lieferanten kommen erst danach an die Reihe.

Zwei Präzisierungen, damit die Diskussion im Haus nicht in die falsche Richtung läuft:

  • Betroffen ist vor allem der Weg, nicht das Lager. Der Angriff zielt auf den Public-Key-Anteil: den Schlüsselaustausch beim Transport (TLS, VPN, SFTP) und Verfahren, bei denen Daten für einen Empfänger mit dessen öffentlichem Schlüssel verschlüsselt werden, etwa S/MIME-E-Mails. Mit modernen symmetrischen Verfahren wie AES-256 gespeicherte Daten sind nach heutigem Kenntnisstand nicht das Hauptproblem.
  • Signaturen haben eine eigene Schutzdauer. Bei einem Prüfbericht geht es weniger um Geheimhaltung als um Echtheit: Wie lange muss nachweisbar bleiben, dass er nicht verändert wurde? Auch diese Frage gehört in die Einstufung.

Schutzdauer ist nicht Aufbewahrungsfrist

Die Aufbewahrungsfrist sagt, wie lange Sie ein Dokument behalten müssen. Sie ergibt sich aus Handels- und Steuerrecht, aus Branchenvorgaben, aus Verträgen. Die Schutzdauer sagt, wie lange eine Offenlegung schaden würde. Beide können zusammenfallen, müssen es aber nicht:

  • Eine Bestellung wird zehn Jahre aufbewahrt. Wird sie nach zwei Jahren bekannt, schadet das kaum.
  • Eine Rezeptur wird vielleicht nirgends formal aufbewahrt. Wird sie nach zwanzig Jahren bekannt, kann das immer noch ein Geschäftsmodell beenden.
  • Personaldaten von Mitarbeitenden eines Lieferanten, die über ein gemeinsames Portal laufen, haben eine Schutzdauer, die sich am Datenschutz orientiert, nicht am Wert für Ihr Geschäft.

Wer die Aufbewahrungsfrist als Schutzdauer einträgt, bekommt eine Priorisierung, die mit dem tatsächlichen Schaden wenig zu tun hat.

Wer die Schutzdauer festlegt

Nicht die IT, auch wenn die Fachbereiche das gern so hätten. Die IT kann sagen, wo Daten fließen und wie sie geschützt sind. Ob eine Information in fünfzehn Jahren noch schadet, entscheidet, wer sie fachlich verantwortet: Entwicklung, Vertrieb, Einkauf, Personal, Qualität.

Die Informationssicherheit moderiert, sammelt und prüft auf Plausibilität. Sie braucht dafür zwei Dinge von der Geschäftsführung: das Mandat, die Fachbereiche zu fragen, und die Bereitschaft, eine Antwort wie „das wissen wir nicht“ als Ergebnis zu akzeptieren und nachzuarbeiten, statt sie mit „hoch“ zu überschreiben. Alles auf „hoch“ zu setzen, wirkt vorsichtig und ist das Gegenteil: Es nimmt der Priorisierung jede Wirkung.

Was Sie nicht delegieren können: die Einstufung Ihrer eigenen Daten an den Lieferanten. Was Sie vom Lieferanten verlangen können: dass er Ihre Einstufung kennt, berücksichtigt und Ihnen sagt, wo Ihre Daten bei ihm liegen und wohin sie weitergehen.

Beispiel ein Zulieferer, drei Datenarten

Angenommen, ein deutscher Hersteller von Haushaltsgeräten lässt seine Spritzgießwerkzeuge in Slowenien bauen, wie viele in der Branche. Mit dem Werkzeugbauer tauscht er drei Arten von Daten aus:

Datenart Weg Schutzdauer (fachlich) Signatur nötig? Einstufung nach EU-Roadmap
3D-Modelle neuer Gerätegenerationen Projektportal (HTTPS) bis Markteinführung plus Nachahmungsschutz, etwa 5 Jahre nein mittel
Werkstoff- und Prozessparameter, die das Haus selbst entwickelt hat E-Mail mit Anhang über 15 Jahre nein hoch
Abnahme- und Messprotokolle der Werkzeuge PDF, digital signiert Echtheit über die Lebensdauer des Werkzeugs, über 10 Jahre ja hoch (Echtheit)

Die erste Zeile ist das, woran alle zuerst denken. Die zweite ist das eigentliche Problem: Sie läuft über den ungeschütztesten Weg, und niemand hat sie je als besonders schutzbedürftig gekennzeichnet, weil sie „nur eine E-Mail“ ist. Die dritte zeigt, dass auch der Lieferant Daten erzeugt, deren Echtheit Sie lange brauchen.

Was sich für die Priorisierung ändert

Mit Schutzdauer je Datenfluss kann die Reihenfolge der Umstellung begründet werden, statt geraten:

  • Zuerst: Wege, auf denen Daten mit Schutzdauer über zehn Jahre laufen, und Signaturen, die über zehn Jahre gültig bleiben müssen.
  • Danach: Wege mit mittlerer Schutzdauer.
  • Später oder gar nicht: Wege mit kurzlebigen Daten, sofern keine andere Abhängigkeit sie vorzieht.

Das Beispiel zeigt auch, was eine gute Priorisierung manchmal ist: keine Kryptografie-Umstellung, sondern eine Prozessänderung. Die Prozessparameter müssen nicht per E-Mail gehen. Sie über einen Weg zu schicken, der sich leichter umstellen lässt, ist schneller als jede Migration.

Drei Einwände aus der Praxis

„Vielleicht kommt der Quantencomputer nie.“ Möglich. Die Einstufung lohnt sich trotzdem: Sie ist dieselbe, die Sie für jedes andere Vertraulichkeitsrisiko brauchen, und die EU-Roadmap nennt Inventar und Abhängigkeitskarten ausdrücklich „no-regret“-Schritte, also solche, die auch ohne Quantencomputer die Sicherheit verbessern. Wer heute einstuft, verliert nichts, wenn die Bedrohung ausbleibt.

„Unsere Daten interessieren niemanden.“ Wer auf Vorrat mitschneidet, sucht sich nicht vorher Ihre Rezeptur aus. Er hebt auf, was er bekommt, und entscheidet später, was sich zu lesen lohnt. Ob Ihre Daten dann wertvoll sind, wissen Sie besser als jeder Angreifer, und genau das schreiben Sie in die Spalte Schutzdauer.

„Wir verschlüsseln doch schon alles.“ Ja, und genau darum geht es. Die Frage ist nicht, ob verschlüsselt wird, sondern womit der Schlüssel ausgehandelt wurde. Eine TLS-Verbindung von 2025 mit klassischem Schlüsselaustausch ist heute sicher und für jemanden, der sie aufbewahrt, ein verschlossener Brief mit Ablaufdatum.

In vier Schritten zur Einstufung

  1. Informationsarten sammeln. Nicht Dokumente, sondern Arten: „Konstruktionsdaten Neuentwicklung“, „Preiskalkulation“, „Prüfprotokolle“. Ergebnis: zehn bis dreißig Zeilen.
  2. Eigentümer zuordnen. Je Art eine Fachabteilung. Ergebnis: eine Spalte.
  3. Schutzdauer und Echtheitsdauer erfragen. Mit drei Klassen arbeiten: unter 2 Jahren, 2 bis 10 Jahre, über 10 Jahre. Feinere Stufen täuschen eine Genauigkeit vor, die niemand hat. Ergebnis: zwei Spalten.
  4. Mit den Datenflüssen verbinden. Je Art: Welche Lieferanten bekommen sie, auf welchem Weg? Ergebnis: die Matrix im Anhang.

Die Matrix ist keine Einmalarbeit. Sie gehört in das bestehende Informationssicherheits-Managementsystem und wird überprüft, wenn ein neuer Lieferant oder ein neuer Datenweg hinzukommt.

Die Frage an Ihren Lieferanten

Ihre Einstufung hilft nur, wenn sie beim Lieferanten ankommt und dort nicht an der nächsten Stelle endet:

„Wo liegen unsere Daten bei Ihnen, und an wen geben Sie sie weiter, etwa an Unterauftragnehmer oder Cloud-Dienste?“

Die Antwort zeigt, ob die Schutzdauer, die Sie festgelegt haben, über Ihre eigene Grenze hinaus eine Chance hat. Ein Lieferant, der die Frage beantworten kann, hat seine eigenen Datenflüsse im Griff.

Die slowenische Ausgabe zu diesem Thema behandelt die Einstufung aus Sicht des Lieferanten: »Kako dolgo morajo vaši podatki ostati skrivnost?« (auf Slowenisch). Die erste Ausgabe der Reihe: Quantenrisiken in der Lieferkette.

Anhang Matrix Daten und Schutzdauer

Eine Vorlage für beide Seiten einer Lieferbeziehung, in der slowenischen Ausgabe inhaltlich gleich. Je Informationsart eine Zeile.

Spalte Inhalt Wer füllt aus
Informationsart z. B. „Konstruktionsdaten Neuentwicklung“ Informationssicherheit
Eigentümer Fachabteilung, die über den Wert entscheidet Informationssicherheit
Vertraulichkeit öffentlich · intern · vertraulich · streng vertraulich Eigentümer
Schutzdauer Vertraulichkeit < 2 Jahre · 2–10 Jahre · > 10 Jahre Eigentümer
Echtheitsdauer (Signatur) keine · < 2 Jahre · 2–10 Jahre · > 10 Jahre Eigentümer
Grundlage Geschäftswert · Vertrag (NDA) · Gesetz · Datenschutz Eigentümer
Empfänger Lieferanten, Kunden, Dienstleister Einkauf, Fachbereich
Weg Portal, SFTP, E-Mail, EDI, VPN, Datenträger IT
Public-Key-Anteil Schlüsselaustausch · Empfängerverschlüsselung · Signatur · keiner IT
Einstufung hoch · mittel · niedrig (siehe Regel unten) Informationssicherheit
Maßnahme und Termin z. B. Weg wechseln, Umstellung planen, beim Lieferanten anfragen Verantwortliche Person

Einstufungsregel (angelehnt an die EU-Roadmap, Juni 2025):

  • hoch, wenn die Schutzdauer der Vertraulichkeit oder die Echtheitsdauer über 10 Jahren liegt und ein Public-Key-Anteil betroffen ist;
  • mittel, wenn Vertraulichkeit über Public-Key-Verfahren geschützt werden muss, aber kürzer als 10 Jahre;
  • niedrig, wenn kein Public-Key-Anteil betroffen ist oder Schutzdauer und Echtheitsdauer unter 2 Jahren liegen.

Grenze der Vorlage: Die Regel vereinfacht. Die Roadmap nennt als dritten Faktor den Aufwand der Umstellung: Ein System, dessen Umstellung über acht Jahre dauert, kann auch bei kürzerer Schutzdauer hoch eingestuft werden. Prüfen Sie das für langlebige Geräte und Software-Updates.


Alle erschienenen Ausgaben der Reihe: Übersicht „Post-Quanten-Sicherheit in der Lieferkette“

Nächste Ausgabe (1. 9. 2025): „Ihr slowenischer Zulieferer ist kein KRITIS-Betreiber. Warum betrifft er dennoch Ihre Sicherheitsstrategie?“

Quellen (Stand 4. 8. 2025): NIS Cooperation Group, „A Coordinated Implementation Roadmap for the Transition to Post-Quantum Cryptography“, Version 1.1, Abschnitte 4.2 und 5; TNO, CWI, AIVD, „The PQC Migration Handbook“, 2. Auflage (Dezember 2024).

Wenn Sie die Einstufung mit Ihren Fachbereichen einmal moderiert sehen möchten: Schreiben Sie uns.