Einblicke
Beiträge zu IT-Sicherheit, NIS2, Access-Anwendungen, der Modernisierung von Bestandssoftware und Post-Quanten-Kryptografie.
NIS2 in der Praxis: Was jetzt nicht nur Betreiber kritischer Infrastruktur umsetzen müssen
Die EU-Frist zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie endete im Oktober 2024. In deutsches Recht überführt wurde sie später: Das neue BSI-Gesetz wurde am 2. Dezember 2025 ausgefertigt.
Wer NIS2 bisher für ein Thema von Energieversorgern und Kliniken gehalten hat, lag nicht ganz falsch: Die kritische Infrastruktur gehört dazu. Das Gesetz reicht aber weiter. Es erfasst nach Branche und Größe auch mittelständische Unternehmen, die sich nie als KRITIS gesehen haben. Für sie bedeutet es Registrierung, Meldepflichten, Mindestmaßnahmen und Bußgelder bei Verstößen. Wir fassen zusammen, was das Gesetz verlangt, etwas kürzer als das Gesetz selbst.
Wer ist für die Umstellung verantwortlich: Ihre IT, der Integrator oder der Softwarehersteller?
Ausgabe 07 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für IT-Leitung und Einkauf in Unternehmen, deren Systeme von mehreren Partnern gebaut und betrieben werden.
Eine einzige Frage, drei Antworten. „Wer stellt die Signatur unserer EDI-Bestellungen um?“ Die eigene IT sagt: „Das macht der Hersteller.“ Der Hersteller sagt: „Das ist Konfiguration beim Kunden.“ Der Integrator sagt: „Dafür sind wir nicht beauftragt.“ Alle drei haben recht. Deshalb passiert nichts.
Ihr slowenischer Zulieferer ist kein KRITIS-Betreiber. Warum betrifft er dennoch Ihre Sicherheitsstrategie?
Ausgabe 03 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für Lieferantenmanagement und Informationssicherheit bei Unternehmen, die selbst reguliert sind oder regulierte Kunden beliefern.
„Der Lieferant fällt nicht unter KRITIS, also ist er nicht unser Thema.“ Der Satz ist juristisch oft richtig und für die Sicherheitsstrategie trotzdem falsch. Er verwechselt die Frage, wer eine Pflicht hat, mit der Frage, woher ein Risiko kommt.



