Einblicke
Beiträge zu IT-Sicherheit, NIS2, Access-Anwendungen, der Modernisierung von Bestandssoftware und Post-Quanten-Kryptografie.
Ihre Zertifikate laufen ab. Ihre Vertrauensarchitektur bleibt.
Ausgabe 10 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für Infrastruktur, Identitäts- und Zugriffsmanagement und alle, die eine Public-Key-Infrastruktur verantworten.
„Zertifikate tauschen wir ohnehin alle zwei Jahre, das ist Routine.“ Stimmt, für die Zertifikate. Die Stammzertifizierungsstelle, die sie ausstellt, stammt aus dem Jahr 2015, ist bis 2035 gültig und hat einen RSA-Schlüssel. Das Hardware-Sicherheitsmodul, in dem dieser Schlüssel liegt, kennt kein Post-Quanten-Verfahren. Und die Geräte, die den Zertifikaten vertrauen, wissen nicht, wie eine ML-DSA-Signatur aussieht.
Post-Quanten-Kryptographie: Warum es jetzt um Wechselfähigkeit geht
Wer seit Jahren hört, der Quantencomputer stehe kurz vor der Tür, darf skeptisch sein. Wann ein Quantencomputer RSA und elliptische Kurven tatsächlich brechen kann, weiß niemand; auch das BSI spricht seine Empfehlungen ausdrücklich nur für einen Zeitraum bis Ende 2032 aus, weil längere Prognosen unsicher sind.
Was sich geändert hat, sind die Fristen. NIST hat im August 2024 die ersten Post-Quanten-Standards veröffentlicht, und das BSI nennt seit Januar 2026 konkrete Termine für die Umstellung. Die Frage ist deshalb weniger, ob der Quantencomputer kommt, als ob Ihre Systeme das Verfahren wechseln können, wenn es so weit ist.
NIS2 in der Praxis: Was jetzt nicht nur Betreiber kritischer Infrastruktur umsetzen müssen
Die EU-Frist zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie endete im Oktober 2024. In deutsches Recht überführt wurde sie später: Das neue BSI-Gesetz wurde am 2. Dezember 2025 ausgefertigt.
Wer NIS2 bisher für ein Thema von Energieversorgern und Kliniken gehalten hat, lag nicht ganz falsch: Die kritische Infrastruktur gehört dazu. Das Gesetz reicht aber weiter. Es erfasst nach Branche und Größe auch mittelständische Unternehmen, die sich nie als KRITIS gesehen haben. Für sie bedeutet es Registrierung, Meldepflichten, Mindestmaßnahmen und Bußgelder bei Verstößen. Wir fassen zusammen, was das Gesetz verlangt, etwas kürzer als das Gesetz selbst.
Sie fordern Quantensicherheit von Lieferanten. Kennen Sie Ihre eigenen kryptografischen Abhängigkeiten?
Ausgabe 04 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für Enterprise-Architektur, IT-Governance und die Verantwortlichen für Lieferantenanforderungen.
Ein Fragebogen geht an zweihundert Lieferanten. Frage 14: „Setzen Sie quantensichere Verfahren ein?“ Die Antworten kommen zurück, und niemand im Haus kann sie bewerten. Denn niemand weiß, welche Verfahren auf der eigenen Seite der Verbindungen laufen, um die es geht.
Heute abgefangen, morgen entschlüsselt: Kennen Sie die Schutzdauer Ihrer Lieferantendaten?
Ausgabe 02 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für Informationssicherheitsbeauftragte und die fachlichen Eigentümer von Daten, die an Lieferanten gehen.
Fragen Sie in Ihrem Haus, wie lange eine Rezeptur, eine Preiskalkulation oder ein Prüfbericht geheim bleiben muss. Sie bekommen drei Antworten: „immer“, „keine Ahnung“ und „zehn Jahre, wegen der Aufbewahrungspflicht“. Die dritte klingt am präzisesten und ist die gefährlichste, denn sie beantwortet eine andere Frage.
Quantenrisiken in der Lieferkette: Warum deutsche Auftraggeber jetzt handeln müssen
Ausgabe 01 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für Geschäftsführung, IT-Strategie und Einkauf deutscher Unternehmen, die vertrauliche Daten mit Lieferanten austauschen.
Ein Konstruktionsdatensatz verlässt heute Ihr Haus, verschlüsselt, auf dem Weg zu Ihrem Zulieferer in Slowenien. Wer die Verbindung mitschneidet, kann damit heute nichts anfangen. Die unbequeme Frage lautet: Kann er es 2035? Und ist die Zeichnung dann noch etwas wert?






