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Quantenrisiken in der Lieferkette: Warum deutsche Auftraggeber jetzt handeln müssen

Ausgabe 01 der Reihe „Post-Quanten-Sicherheit in der deutsch-slowenischen Lieferkette“. Für Geschäftsführung, IT-Strategie und Einkauf deutscher Unternehmen, die vertrauliche Daten mit Lieferanten austauschen.

Ein Konstruktionsdatensatz verlässt heute Ihr Haus, verschlüsselt, auf dem Weg zu Ihrem Zulieferer in Slowenien. Wer die Verbindung mitschneidet, kann damit heute nichts anfangen. Die unbequeme Frage lautet: Kann er es 2035? Und ist die Zeichnung dann noch etwas wert?

Worum es geht: warum die Lebensdauer Ihrer Informationen die Sicherheitslebensdauer der heute eingesetzten Kryptografie übersteigen kann, und was das für Ihre externen Partner bedeutet. Was dieser Beitrag nicht behandelt: einzelne Algorithmen, branchenspezifische Rechtspflichten und Vertragsgestaltung. Diese Themen folgen in eigenen Ausgaben.

In diesem Beitrag: Was sich geändert hat · Was nur Sie entscheiden können · Ein Beispiel · Was daraus folgt · Die ersten 90 Tage · Die Frage an Ihren Lieferanten · Anhang: PQC-Readiness in 12 Fragen

Was sich geändert hat

Dass Quantencomputer die heute verbreitete Public-Key-Kryptografie brechen könnten, ist seit 1994 bekannt, seit Peter Shor die entsprechenden Algorithmen veröffentlicht hat. Betroffen sind RSA und die Verfahren auf Basis elliptischer Kurven: also genau die Mechanismen, mit denen Verbindungen Schlüssel aushandeln und mit denen Software, Dokumente und Zertifikate signiert werden. Neu ist nicht die Bedrohung. Neu ist, dass es jetzt Ersatz und einen Zeitplan gibt.

  • Standards existieren. Das US-amerikanische NIST hat im August 2024 die ersten drei Standards für Post-Quanten-Kryptografie (PQC) veröffentlicht: ML-KEM für die Schlüsselvereinbarung (FIPS 203) sowie ML-DSA und SLH-DSA für Signaturen (FIPS 204 und 205).
  • Europa hat einen Zeitplan. Am 23. Juni 2025 haben die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission eine koordinierte Roadmap für den Übergang zu PQC veröffentlicht. Bis Ende 2026 sollen erste Schritte und nationale Fahrpläne stehen. Bis Ende 2030 soll die Umstellung für Anwendungsfälle mit hohem Risiko abgeschlossen sein, bis Ende 2035 für die mit mittlerem Risiko.
  • Die Lieferkette steht ausdrücklich darin. Unter den „First Steps“ der Roadmap: Abhängigkeiten kartieren, auch zu Dritten, und das Gespräch mit Produkt- und Dienstleistungslieferanten beginnen, „because the transition depends on them“.

Was diese Roadmap nicht ist: ein Gesetz für Ihr Unternehmen. Sie richtet sich an die Mitgliedstaaten und empfiehlt, was in nationale Pläne gehört. Eine unmittelbare Pflicht für einen Mittelständler, bis 2030 umzustellen, folgt daraus nicht. Wer allerdings unter die NIS-2-Richtlinie fällt (deren deutsche Umsetzung steht im Juli 2025 noch aus), muss Risiken der Informationssicherheit, ausdrücklich auch den Einsatz von Kryptografie und die Sicherheit der Lieferkette, im Risikomanagement behandeln. Die Roadmap beschreibt, wie ein solches Risiko zeitlich einzuordnen ist.

Wer das Thema bisher zurückgestellt hat, hat gute Gründe: Kein Quantencomputer bricht heute etwas, NIS2 bringt Pflichten mit Fristen und Bußgeldern, und umstellen müssen am Ende ohnehin die Hersteller. So halten es die meisten. In einer Umfrage von BSI und KPMG (2023) nannten über 95 Prozent der befragten Unternehmen das Thema relevant, aber nur 25 Prozent hatten es in ihrem Risikomanagement. Das ist die übliche Reihenfolge: zuerst, was ein Datum hat. Mit der Roadmap hat dieses Thema eines.

Wie dringend das ist, hängt von einer Schätzung ab, die niemand genau treffen kann. Die vom BSI beauftragte Studie zum Entwicklungsstand von Quantencomputern hält einen kryptografisch relevanten Quantencomputer innerhalb von höchstens 16 Jahren für wahrscheinlich, also bis 2040 oder früher. Unter günstigen Annahmen könnte es auch ein Jahrzehnt sein. Heute gibt es keinen Beleg dafür, dass ein solcher Rechner existiert. Zwei Szenarien machen die Sache trotzdem dringlich:

  1. Heute mitschneiden, später entschlüsseln. Wer verschlüsselten Verkehr heute speichert, kann ihn lesen, sobald der Rechner da ist. Das trifft Informationen, die lange vertraulich bleiben müssen.
  2. Lange Umstellungszeiten. Komplexe Systeme, Public-Key-Infrastrukturen und langlebige Geräte brauchen Jahre, bis sie umgestellt sind. Wer zu spät anfängt, wird nicht rechtzeitig fertig, auch wenn niemand heute mitschneidet.

Die Roadmap stuft einen Anwendungsfall als hohes Risiko ein, wenn eine Offenlegung nach zehn oder mehr Jahren noch erheblichen Schaden anrichten würde. Für solche Daten gilt: spätestens Ende 2030 geschützt.

Was nur Sie entscheiden können

Hier beginnt die Arbeit, die kein Lieferant und kein IT-Dienstleister für Sie erledigen kann. Ob eine Information zehn Jahre lang vertraulich bleiben muss, weiß nur, wem sie gehört. Ihr Zulieferer sieht eine Zeichnung. Dass darin eine Fertigungstoleranz steckt, die Ihr Wettbewerbsvorteil für die nächsten fünfzehn Jahre ist, sieht er nicht.

Aufgabe Wer Delegierbar?
Schutzdauer der eigenen Informationen festlegen Auftraggeber, fachliche Eigentümer der Daten nein
Quantenrisiko im eigenen Risikomanagement verankern Auftraggeber, Geschäftsführung nein
Verbindungen und Formate zum Lieferanten beschreiben Auftraggeber und Lieferant gemeinsam teilweise
Kryptografie in den Systemen des Lieferanten umstellen Lieferant bzw. dessen Dienstleister und Hersteller ja, an den Lieferanten
Ergebnis prüfen und abnehmen Auftraggeber nein

Die mittlere Zeile ist der Grund für diese Reihe: Eine Verbindung hat zwei Enden. Ihr Ende umzustellen, nützt wenig, wenn das andere nicht mitkommt.

Ein Beispiel aus dem Maschinenbau

Nehmen wir einen Sondermaschinenbauer aus Baden-Württemberg, wie es dort viele gibt. Er bezieht aus Slowenien Frästeile und die Software einer Steuerungsbaugruppe. Zwischen beiden laufen vier Datenflüsse:

  1. CAD-Daten und Fertigungszeichnungen über einen SFTP-Server des Auftraggebers.
  2. Bestellungen und Lieferavis per EDI über eine AS2-Verbindung.
  3. Fernwartung: Der Zulieferer wartet die Steuerungssoftware beim Endkunden über ein VPN.
  4. Firmware-Updates für die Baugruppe, signiert vom Zulieferer.

Für die Bestellungen ist die Lage entspannt: Wer heute eine Bestellung von 2025 mitschneidet, kann sie 2037 lesen, aber dann ist sie wertlos. Wer 2037 wissen will, wie viele Frästeile 2025 bestellt wurden, hat andere Sorgen. Für die Zeichnungen sieht es anders aus. Die Maschine wird fünfzehn Jahre gebaut und zwanzig Jahre betrieben; ihre Konstruktion ist das Kapital des Hauses. Nach der Einordnung der Roadmap ist das ein Anwendungsfall mit hohem Risiko.

Die Firmware ist ein Fall der zweiten Art. Hier geht es nicht um Vertraulichkeit, sondern um Echtheit: Wer die Signatur eines Updates fälschen kann, kann fremden Code auf Maschinen beim Endkunden bringen. Die Roadmap nennt genau diesen Fall, abgesicherte Software-Updates, als Beispiel für hohes Risiko wegen langer Umstellung. Ihre Empfehlung: Update-Mechanismen sollen quantensichere Signaturen verwenden, damit ein Produkt später überhaupt sicher umgestellt werden kann.

Eine Nebenbemerkung, die viele Gespräche abkürzt: Die Dateien auf dem SFTP-Server selbst sind, sofern mit einem modernen symmetrischen Verfahren wie AES-256 gespeichert, nicht das Hauptproblem. Angreifbar ist der Schlüsselaustausch beim Transport und alles, was Signaturen und Zertifikate verwendet.

Was daraus folgt

Für den Auftraggeber in unserem Beispiel ergeben sich vier Konsequenzen, keine davon technisch im engeren Sinn:

  • Die Liste kommt vor der Lösung. Ohne Übersicht der Datenflüsse zu Lieferanten, mit Schutzdauer je Fluss, ist jede Anforderung an Lieferanten geraten.
  • Verträge laufen über 2030 hinaus. Ein Rahmenvertrag, der heute geschlossen wird, gilt häufig noch, wenn der Meilenstein für Hochrisiko-Anwendungen erreicht sein soll. Was in ihm über Kryptografie steht (oder nicht steht), entscheidet, ob eine spätere Umstellung eine Änderung oder ein Streit wird.
  • Beschaffung entscheidet heute über 2030. Die Roadmap empfiehlt, dass Produkte mit einer erwarteten Lebensdauer über 2030 hinaus auf PQC umgestellt werden können. Wer heute eine Steuerung, ein VPN-Gateway oder eine Fachanwendung kauft, sollte danach fragen.
  • Der Lieferant braucht Informationen, die nur Sie haben. Ohne Ihre Schutzdauer-Einstufung kann er nicht sinnvoll priorisieren.

Was nicht daraus folgt: dass Sie morgen von allen Lieferanten „Quantensicherheit“ verlangen sollten. Eine Forderung ohne Bezug auf konkrete Daten, Verbindungen und Fristen erzeugt Fragebögen, keine Sicherheit. Darauf kommen wir in späteren Ausgaben zurück.

Die ersten 90 Tage

Ein Vorgehen, das ohne Beratungsprojekt auskommt und prüfbare Ergebnisse liefert:

  1. Verantwortung benennen. Eine Person, die das Thema hält, mit Zugang zur Geschäftsführung. Ergebnis: ein Name.
  2. Die zehn wichtigsten Lieferantenverbindungen auflisten. Was fließt, auf welchem Weg, zu wem. Ergebnis: eine Tabelle.
  3. Schutzdauer zuordnen. Je Datenfluss: Wie lange muss das vertraulich bleiben? Wie lange muss eine Signatur glaubwürdig bleiben? Ergebnis: eine Spalte in derselben Tabelle.
  4. Public-Key-Anteile markieren. Wo werden Schlüssel ausgehandelt (TLS, VPN, SFTP), wo wird signiert (Updates, Dokumente, Zertifikate)? Ergebnis: eine zweite Spalte.
  5. Ins Risikomanagement übernehmen. Hochrisiko-Flüsse mit Verantwortlichem und Zieldatum. Ergebnis: Einträge im bestehenden Risikoregister, kein neues Dokument daneben.
  6. Drei Lieferanten ansprechen. Nicht mit einem Fragebogen, sondern mit der Frage unten.

Am Ende steht kein „quantensicheres Unternehmen“, sondern eine belastbare Antwort darauf, wo Sie stehen. Der Anhang hilft bei der ersten Einordnung.

Die Frage an Ihren Lieferanten

Nicht: „Sind Sie quantensicher?“ Darauf gibt es nur zwei Antworten, und beide sind wertlos. Besser:

„Welche kryptografischen Verfahren schützen die Verbindungen zwischen unseren Häusern, und wer kann sie bei Ihnen ändern: Ihre IT, ein Dienstleister oder der Hersteller der Software?“

Ein Lieferant, der darauf in zwei Wochen eine ehrliche Antwort gibt, auch wenn sie „teilweise unbekannt“ lautet, ist ein besserer Partner für die nächsten fünf Jahre als einer, der sofort „ja“ sagt.

Die slowenische Ausgabe dieser Reihe richtet sich an genau diese Lieferanten: »Vaš nemški naročnik se pripravlja na postkvantno prihodnost. Vi tudi?« (auf Slowenisch).

Anhang PQC-Readiness in 12 Fragen

Eine erste Selbsteinschätzung für Ihr eigenes Unternehmen. Sie ersetzt keine Prüfung, zeigt aber, wo die Arbeit beginnt. Der Anhang ist in beiden Sprachfassungen dieser Ausgabe inhaltlich gleich, damit Auftraggeber und Lieferant ihre Ergebnisse nebeneinanderlegen können.

Bewertung je Frage: 0 = nein oder unbekannt · 1 = teilweise oder ohne Nachweis · 2 = ja, mit Nachweis

# Frage Nachweis, der „2“ trägt
1 Wissen wir, welche unserer Informationen zehn Jahre oder länger vertraulich bleiben müssen? Liste der Informationsarten mit Schutzdauer
2 Gibt es eine Übersicht der Datenflüsse zu Lieferanten und Kunden? Tabelle: Partner, Inhalt, Weg, Richtung
3 Wissen wir, wo wir Public-Key-Kryptografie einsetzen (TLS, VPN, SFTP, Signaturen, Zertifikate, Smartcards)? Liste der Stellen mit Verfahren
4 Ist für jede dieser Stellen bekannt, wer sie ändern kann (eigene IT, Dienstleister, Hersteller)? Spalte „änderbar durch“ in derselben Liste
5 Ist das Quantenrisiko im Risikomanagement erfasst? Eintrag im Risikoregister mit Verantwortlichem
6 Ist eine Person für die Umstellung verantwortlich? Benennung durch die Geschäftsführung
7 Kennen wir die PQC-Pläne unserer wichtigsten Softwarehersteller? Herstellerangaben oder Roadmaps, mit Datum
8 Können unsere Systeme Verfahren per Konfiguration oder Update tauschen? dokumentierter Test oder Herstellerangabe
9 Wissen wir, wie unsere Software- und Firmware-Updates signiert werden? Verfahren und Schlüssellänge je Produkt
10 Fragen neue Beschaffungen nach Umstellbarkeit über 2030 hinaus? Klausel oder Kriterium in der Beschaffungsvorlage
11 Lassen unsere Verträge kryptografische Änderungen geordnet zu? Änderungs- oder Wartungsklausel
12 Haben wir mit mindestens einem wichtigen Partner über das Thema gesprochen? Gesprächsnotiz mit Ergebnis

Auswertung:

  • 0–8 Punkte: Sie stehen am Anfang. Beginnen Sie mit den Fragen 1, 2 und 6, sie kosten wenig und machen alles Weitere möglich.
  • 9–16 Punkte: Das Fundament steht teilweise. Die Lücken liegen meist bei 3, 4 und 9: Dort fehlt das Wissen, wo Kryptografie überhaupt steckt.
  • 17–24 Punkte: Sie können mit Partnern auf Augenhöhe planen. Prüfen Sie, ob Ihre „2“ einem fremden Blick standhält.

Hinweis: Eine hohe Punktzahl bedeutet nicht, dass Ihre Systeme quantensicher sind. Sie bedeutet, dass Sie wissen, was zu tun ist und wer es tun kann.


Alle erschienenen Ausgaben der Reihe: Übersicht „Post-Quanten-Sicherheit in der Lieferkette“

Nächste Ausgabe (4. 8. 2025): „Heute abgefangen, morgen entschlüsselt: Kennen Sie die Schutzdauer Ihrer Lieferantendaten?“

Quellen (Stand 7. 7. 2025): NIS Cooperation Group, „A Coordinated Implementation Roadmap for the Transition to Post-Quantum Cryptography“, Version 1.1, veröffentlicht 23. 6. 2025; NIST FIPS 203, 204, 205 (August 2024); BSI, „Status of quantum computer development“, Version 2.1 (2024); BSI und KPMG, „Marktumfrage Kryptografie und Quantencomputing“ (2023); Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), Art. 21.

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