Vertrauensmodell
Zusammenfassung. Das Vertrauensmodell legt fest, wem TrustBridge vertraut, gegen wen es sich schützt und was ein Angreifer erreicht, der eine einzelne Komponente übernimmt. Kern ist in jeder Organisation eine kleine Vertrauensbasis aus CA-Worker, Sicherheitsmodul, Offline-Wurzel und den persönlichen Freigabe-Schlüsseln. Datenbank, Verwaltung, Verteilung und Webdienste liegen außerhalb; ihre Kompromittierung führt zu Verzögerung oder Einsicht, nicht zu unberechtigten Zertifikaten. Zwischen Organisationen gilt: Vertrauen ist zweiseitig, je Richtung festgelegt und wird nicht über Dritte weitergegeben. Und ein Zertifikat ist keine Berechtigung: Es belegt, wer spricht, nicht, was erlaubt ist.
Begriffe
- Schutzgut – was zu schützen ist.
- Vertrauensbasis – Komponenten, deren Kompromittierung unberechtigte Ausstellung oder Statusaussage ermöglicht.
- Vertrauensanker – Zertifikat, dem eine prüfende Gegenstelle ohne weitere Prüfung vertraut; in TrustBridge das Wurzelzertifikat einer Organisation oder das Zertifikat einer ausstellenden CA, das eine Vertrauensbeziehung ausdrücklich zulässt.
- Namensbeschränkung – Erweiterung
nameConstraints(RFC 5280, Abschnitt 4.2.1.10) in einem CA-Zertifikat, die festlegt, welche Namen in nachgeordneten Zertifikaten zulässig sind. - Vertrauensbeziehung – Vereinbarung zwischen genau zwei Organisationen, die Vertrauensanker der anderen Seite für bestimmte Dienste und Zwecke anzuerkennen.
- Beziehungsrichtlinie – die Festlegungen einer Organisation für eine Richtung einer Vertrauensbeziehung: Dienste, Zweck, kryptographische Anforderungen, Dauer, Änderungsrecht, Widerruf.
- Berechtigung – die Entscheidung einer Zielanwendung, ob eine bestimmte Operation für eine geprüfte Identität erlaubt ist.
- Prüfer-Vertrag – die Regeln, die eine prüfende Gegenstelle einhalten muss, damit die Sicherheitszusagen bei ihr wirken.
Schutzgüter
| Schutzgut, nach Gewicht | Bedrohung | Folge bei Verletzung |
|---|---|---|
| Identitätsbindung über Partnergrenzen | ein Partner gibt sich als anderer aus | Zugriff auf Bestellungen, Steuerdaten oder Aktualisierungen eines anderen Unternehmens |
| Grenze jeder Vertrauensbeziehung | ein Partner erweitert eine Beziehung über ihren Zweck hinaus oder reicht sie an Dritte weiter | Zugriff von Organisationen, mit denen nie eine Beziehung vereinbart wurde |
| CA-Schlüssel | Diebstahl oder Missbrauch | beliebige Ausstellung bis zum Austausch der CA |
| Sperrstatus und Widerruf | Unterdrückung oder Verzögerung | kompromittierte Systeme oder beendete Beziehungen bleiben vertrauenswürdig |
| Vertraulichkeit der Verbindungen | Aufzeichnung heute, Entschlüsselung später | Offenlegung von Geschäftsdaten nach Jahren |
| Vertraulichkeit der Mandantendaten | Einsicht in Inventar und Anträge | Offenlegung von Lieferbeziehungen und Systemlandschaft |
| Verfügbarkeit | Ausfall von Ausstellung, Statusauskunft oder Schlüsselagenten | Abläufe der Lieferkette stehen still; Prüfungen scheitern |
Nicht im Modell: Anforderungen der Web-PKI, beliebige Teilnehmer des Internets als Antragsteller, Lastangriffe aus dem Internet auf die Ausstellung.
Angreifer
| Angreifer | Annahme über seine Fähigkeiten |
|---|---|
| Externer Angreifer | erreicht die Enrollment-Schnittstellen, die Verteilung und die Schlüsselagenten über das Netz; zeichnet Verkehr auf |
| Kompromittierter oder böswilliger Partner | besitzt gültige Zertifikate und eine eigene CA im eigenen Namensraum; hat eigene Beziehungen zu Dritten |
| Kompromittierter Online-Dienst | volle Kontrolle über Verwaltung, Enrollment oder Verteilung |
| Datenbankadministrator oder kompromittierte Datenbank | kann jede Zeile lesen, ändern, löschen und Hash-Ketten neu berechnen |
| Betriebspartner im Modell Managed | betreibt Rechner und Dienste einer Organisation im vereinbarten Umfang |
| Fehlkonfiguration | falsche Profilvorlage, falsche Rechte, falsch konfigurierte Gegenstelle oder Beziehungsrichtlinie |
| Innentäter mit Freigaberecht | besitzt einen persönlichen Freigabe-Schlüssel |
Vertrauensbasis
graph TD
subgraph AUS [Außerhalb der Vertrauensbasis]
ADM[Verwaltungsanwendung] --> VW[Verwaltung]
EN[Protokolladapter]
VW --> DB[(Datenbank)]
EN --> DB
VT[Verteilung]
end
subgraph TCB [Vertrauensbasis]
RW[Regelwerk]
FS[Persönliche<br/>Freigabe-Schlüssel]
EA[Enrollment-Attestierung<br/>nur automatische Klassen]
RT[Offline-Wurzel]
WK[CA-Worker<br/>Host, Konto, Uhr]
REG[Register]
HSM[Sicherheitsmodul]
end
PRF[Prüfende Gegenstelle<br/>letzte Linie]
DB -->|ungeprüfte Eingabe| WK
RW --> WK
FS ==>|Freigabe| WK
EA ==>|Attestierung| WK
RT -.->|CA-Zertifikat| WK
WK --> REG
WK ==>|signiert| HSM
WK -->|Sperrliste| VT
VT --> PRF
classDef tcb fill:#fde7e9,stroke:#a4262c,color:#201f1e
classDef aus fill:#f3f2f1,stroke:#605e5c,color:#201f1e
classDef par fill:#deecf9,stroke:#0078d4,color:#201f1e
class WK,RW,REG,HSM,FS,RT,EA tcb
class DB,VW,EN,VT aus
class ADM,PRF par
style AUS fill:#ffffff,stroke:#8a8886,color:#201f1e
style TCB fill:#ffffff,stroke:#8a8886,color:#201f1eJede Organisation hat ihre eigene Vertrauensbasis. Die Vertrauensbasis einer Organisation ist nie Teil der Vertrauensbasis einer anderen: Eine Beziehung erkennt nur Vertrauensanker an, sie teilt keine Schlüssel, Freigeber oder Register.
Die prüfende Gegenstelle ist die letzte Linie: Die Namensbeschränkung im CA-Zertifikat wirkt nur, wenn sie dort durchgesetzt wird. Der TLS-Adapter von TrustBridge setzt sie selbst durch.
Kompromittierungsanalyse
| Kompromittiert | Erreichbar | Nicht erreichbar | Begrenzende Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Datenbank | Verzögerung, Einsicht, Unterdrücken von Aufträgen | Ausstellung, Entsperren, gefälschte Sperrliste | Worker prüft Freigabe gegen Regelwerk; Sperrung ist monoton im Register; Verteilung prüft Signaturen |
| Verwaltung | Aufträge vorschlagen, stornieren, Sperren auslösen, Mandantendaten lesen | Ausstellung ohne Freigabe-Schlüssel | Freigabe ist Signatur, Freigeber stehen im Regelwerk |
| Verwaltungsanwendung eines Mitarbeiters | wie Verwaltung im Rahmen seiner Rechte; mit seinem Freigabe-Schlüssel Freigabe eigener Anträge | Freigabe in Klassen mit Zwei-Personen-Regel | zweiter Freigeber; Freigabe-Schlüssel auf eigenem Hardware-Träger |
| Enrollment | Ausstellung in automatischen Klassen, im Namensraum des Partners, kurze Laufzeit | CA-Zertifikate, fremde Mandanten, manuelle Klassen | Regelwerk begrenzt automatische Klassen |
| Verteilung | ältere, noch gültige Sperrliste ausliefern | Fälschung | Signatur der Sperrliste; Gegenstelle lehnt abgelaufene Liste ab |
| Partner-Administrator | Ausstellung im eigenen Namensraum mit Freigabe einer ihm zugeordneten Person | fremder Namensraum; Beziehungen, die die andere Seite nicht anerkannt hat | nameConstraints, Prüfer-Vertrag, Beziehungsrichtlinie der Gegenseite |
| Schlüsselagent eines Rechners | Geheimnisse der Verbindungen dieses Rechners | Geheimnisse anderer Rechner, Zertifikatsausstellung | Geheimnis verlässt den Rechner nie; Sperrung des Agentenzertifikats beendet alle seine Beziehungen |
| Betriebspartner im Modell Managed | Verfügbarkeit, Einsicht in Betriebsdaten im vereinbarten Umfang | Ausstellung ohne Freigabe der Organisation, Geheimnisse der Agenten | Freigeber stammen nur aus der Organisation selbst; Betrieb ist kein Schlüsselbesitz |
| CA-Worker oder Sicherheitsmodul | Ausstellung mit den vorhandenen CA-Schlüsseln | Wurzel, andere Generationen ohne deren Schlüssel | Sperrung der CA durch die Wurzel; Erkennung über Signaturzähler |
| Offline-Wurzel | vollständige Kompromittierung der Hierarchie dieser Organisation | Hierarchien anderer Organisationen | physische Sicherung, Mehrpersonenregel, Neuaufbau; Partner widerrufen die Beziehung |
Warum eine kompromittierte Datenbank oder Verwaltung nicht ausstellen kann
graph TD
G[Ziel des Angreifers:<br/>gültiges Zertifikat für fremden Namen] --> P1[Auftrag in der Datenbank anlegen]
P1 --> C1{Freigabe-Signatur<br/>einer im Regelwerk<br/>eingetragenen Person?}
C1 -- nein --> X1[Worker lehnt ab]
C1 -- ja, gestohlen --> C2{Name im Namensraum<br/>der gewählten CA?}
C2 -- nein --> X2[Worker lehnt ab]
C2 -- nein, Worker umgangen --> X3[Gegenstelle lehnt ab:<br/>nameConstraints]
C2 -- ja --> R[Zertifikat nur im<br/>eigenen Namensraum]
classDef x fill:#dff6dd,stroke:#107c10,color:#201f1e
classDef r fill:#fde7e9,stroke:#a4262c,color:#201f1e
class X1,X2,X3 x
class R r
classDef neu fill:#f3f2f1,stroke:#605e5c,color:#201f1e
class C1,C2,G,P1 neuDie Argumentationskette im Einzelnen:
- Ein Zertifikat entsteht nur, wenn der Worker signiert. Der Worker ist von außen nicht erreichbar; ein Angreifer kann ihm nur Aufträge über die Datenbank vorlegen.
- Der Worker vertraut keinem Inhalt der Datenbank. Er prüft die Freigabe-Signatur mit öffentlichen Schlüsseln aus seinem lokalen Regelwerk. Wer die Datenbank beherrscht, kann keinen Freigeber hinzufügen.
- Die Freigabe gilt für genau einen Auftragshash. Eine alte Freigabe auf einen neuen Auftrag zu übertragen scheitert, weil sich der Hash ändert; jeder Auftrag wird höchstens einmal ausgeführt und hat eine Frist.
- Der Worker prüft den Namen gegen den Namensraum der CA. Selbst bei einem Fehler im Worker greift die Namensbeschränkung im CA-Zertifikat bei der Gegenstelle.
- Sperrungen sind im Register monoton. Eine Datenbank, die eine Sperrung „vergisst“, ändert die nächste Sperrliste nicht; die Verteilung liefert nur korrekt signierte Listen mit steigender Nummer.
Grenzen dieser Argumentation. Sie hält nicht stand gegen: einen Freigeber, der zugleich Verwaltung oder
Datenbank kontrolliert, in Klassen mit nur einer Freigabe; den Administrator des Worker-Hosts, der das
Regelwerk ändern kann; eine Gegenstelle, die nameConstraints nicht durchsetzt. Diese Restrisiken
werden organisatorisch begrenzt (Zwei-Personen-Regel, Vier-Augen-Prinzip am Worker-Host, Prüfer-Vertrag
mit Testzertifikaten).
Zertifikat und Berechtigung
Ein gültiges Zertifikat beantwortet eine einzige Frage: Wer spricht? Ob das, was diese Identität tun will, erlaubt ist, entscheidet TrustBridge nicht. Sechs Dinge werden deshalb auseinandergehalten:
| Begriff | Belegt | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Identität der Organisation | dieses Zertifikat stammt aus der Hierarchie von Organisation B | Vertrauensanker in der Beziehung |
| Identität des Dienstes | dieses System ist erp.b.example im Namensraum von B | dNSName und Namensbeschränkung |
| Zertifikat | die Zertifizierungsstelle von B hat diese Zuordnung bestätigt | CA-Worker von B |
| Besitz des privaten Schlüssels | die Gegenstelle hält den passenden privaten Schlüssel jetzt | Signatur im TLS-Handshake |
| Beziehungsrichtlinie | A hat B für diesen Dienst und Zweck zugelassen | Organisation A, für ihre Richtung |
| Berechtigung | genau diese Operation auf genau diesen Daten ist erlaubt | Zielanwendung von A, etwa der Database Gateway |
graph TD
V[Verbindung von B] --> K1{Kette bis zu einem<br/>Anker der Beziehung?}
K1 -- nein --> X1[TLS-Adapter lehnt ab]
K1 -- ja --> K2{Dienst und Zweck in<br/>der Richtlinie von A?}
K2 -- nein --> X2[TLS-Adapter lehnt ab]
K2 -- ja --> K3{Operation für diese<br/>Identität berechtigt?}
K3 -- nein --> X3[Anwendung lehnt ab]
K3 -- ja --> OK[Operation wird ausgeführt<br/>und protokolliert]
classDef onl fill:#f3f2f1,stroke:#605e5c,color:#201f1e
classDef auth fill:#fff4ce,stroke:#8a6d00,color:#201f1e
classDef par fill:#deecf9,stroke:#0078d4,color:#201f1e
classDef x fill:#dff6dd,stroke:#107c10,color:#201f1e
class V par
class K1,K2 onl
class K3,OK auth
class X1,X2,X3 xErst die dritte Prüfung öffnet Daten. Wer ein gültiges Zertifikat stiehlt, ohne den privaten Schlüssel zu besitzen, scheitert an der Signatur im Handshake; wer ein Zertifikat samt Schlüssel stiehlt, erhält nur, was die Zielanwendung dieser Identität erlaubt, und nur bis zur Sperrung.
Erweiterte Angreiferszenarien
Die folgenden Szenarien prüfen die Sicherheitszusagen gegen Angriffe, die über die Kompromittierung einer einzelnen Komponente hinausgehen. Die Zusagen sind auf der Seite Sicherheitszusagen beschrieben.
| Szenario | Angriff | Wirkung auf die Zusagen | Gegenmaßnahme | Verbleibendes Risiko |
|---|---|---|---|---|
| Kompromittierter Arbeitsplatz der Verwaltung | Schadsoftware nutzt Anmeldung und Sitzung eines Mitarbeiters | S-01 hält, solange der Freigabe-Schlüssel nicht ohne Bestätigung der Person nutzbar ist; S-08 nur im Rahmen der Rechte dieser Person | Freigabe-Schlüssel auf eigener Hardware; Zwei-Personen-Regel | verfälschte Anzeige bei Einzelfreigabe |
| Kopierbares Anmeldegeheimnis | Diebstahl des persönlichen Schlüssels | S-10 hält, solange der zweite Faktor nicht ebenfalls abgefangen wird | zweiter Faktor, Herkunftsregeln, Ablauf | Phishing in Echtzeit |
| Wiederholung einer Freigabe | alte Freigabe auf neuen Auftrag | keine Wirkung: Freigabe gilt für genau einen Auftragshash | Bindung an den Hash, Frist, einmalige Ausführung | – |
| Wiederholung eines Auftrags | derselbe Auftrag wird erneut vorgelegt | keine Wirkung: der Worker liefert das bereits ausgestellte Zertifikat | Idempotenz über den Auftragshash | – |
| Kollusion zweier Freigeber | zwei Freigeber geben gemeinsam einen unberechtigten Auftrag frei | S-01 verletzt | Freigeber aus getrennten Organisationseinheiten; Nachweis im Register; Kontrolle der Ausstellungen | bleibt; organisatorisch zu begrenzen |
| Betreiber gibt im Namen eines Lieferanten frei | Mitarbeiter des Betreibers einer Partner-CA wären zugleich Freigeber des Lieferanten | Betreiber könnte im Namensraum des Lieferanten ausstellen | Freigeber eines Lieferanten stammen nur aus dessen Organisation und geben über das Partnerportal frei | Kollusion innerhalb der Organisation des Lieferanten |
| Weitergabe von Vertrauen | B leitet eine Verbindung von C an A weiter oder stellt C ein Zertifikat aus | C erscheint bei A höchstens als System im Namensraum von B | keine Kreuzzertifikate; A erkennt nur Anker an, die A selbst in die Beziehung aufgenommen hat; Namensbeschränkung | B haftet gegenüber A für Systeme in seinem Namensraum |
| Verwechslung von Vertrauensdomänen | eine Gegenstelle vertraut neben TrustBridge auch öffentlichen CAs und erkennt Partner am DNS-Namen | ein öffentlich ausgestelltes Zertifikat für l.example gälte als Partner L | Prüfer-Vertrag Punkt 4: Partner nur über die ausstellende CA; der TLS-Adapter akzeptiert nur Anker der Beziehung | Gegenstellen ohne TLS-Adapter, die das nicht umsetzen |
| Überlappende Namensräume | zwei Partnern werden überlappende Namensräume zugewiesen (l.example und werk.l.example) | S-02 wirkt innerhalb der Überlappung nicht | Prüfung auf Überlappung vor jeder Zeremonie und vor jeder neuen Beziehung | – |
| Herabstufung der Signatur | Entfernen der Alternativsignatur, nachdem die klassische fälschbar wurde | S-09 hält nur bei Gegenstellen mit verlangter PQ-Prüfung | Prüfer-Vertrag Punkt 9; Beziehungsrichtlinie verlangt PQ-Prüfung; kein stiller Rückfall | Gegenstellen ohne PQ-Pflicht |
| Herabstufung der TLS-Schlüsseleinigung | Gegenstelle akzeptiert neben hybriden auch rein klassische Gruppen | Vertraulichkeit gegen spätere Entschlüsselung hinge allein am zusätzlichen Geheimnis | der TLS-Adapter lässt für TrustBridge-Verbindungen nur hybride Gruppen zu | – |
| Unterdrückung des zusätzlichen Geheimnisses | ein Mittelsmann entfernt die Erweiterung für den externen PSK | Verbindung ohne zusätzliche Schutzschicht | der TLS-Adapter bricht ab, wenn die Erweiterung nicht bestätigt wird | – |
| Herabstufung des Protokolls | Antrag über ein schwächeres Enrollment-Protokoll (etwa SCEP statt EST) | Erstausstattung schwächer authentisiert | zulässige Protokolle je Profilklasse im Regelwerk | – |
| Manipulation des Enrollments | ein Adapter verändert Namen, Laufzeit oder Klasse eines Auftrags | der Worker lehnt ab, was der Profilklasse oder dem Namensraum widerspricht; bei automatischen Klassen bleibt die Attestierung im erlaubten Rahmen gültig | Grenzen automatischer Klassen im Regelwerk | Ausstellung innerhalb dieser Grenzen |
| Direkter Zugriff auf das Sicherheitsmodul | Administrator des Worker-Hosts nutzt die Modulanbindung, um am Worker vorbei zu signieren | S-01 verletzt, technisch nicht verhindert | Abgleich der Signaturzähler mit dem Register (Erkennung); Rollen und Quorum im Modul; Vier-Augen-Prinzip am Host | Zeitraum bis zur Erkennung |
| Manipulation der Uhr des Workers | Rückdatierung von Zertifikaten oder Sperrungen | Laufzeiten und Sperrzeitpunkte verfälscht | Uhr gehört zur Vertrauensbasis; Grenze für Rückdatierung (Vorgabe 5 Minuten) | Abweichung innerhalb der Grenze |
Prüfer-Vertrag
Jede Gegenstelle, die Zertifikate von TrustBridge prüft, muss:
- die vollständige Kette bis zu einem Vertrauensanker der Beziehung prüfen;
basicConstraintsundpathLenConstraintprüfen;nameConstraintsaller CA-Zertifikate tatsächlich durchsetzen;- den Partner ausschließlich über die ausstellende CA identifizieren;
- das System ausschließlich über den
dNSNameidentifizieren; keyUsageundextendedKeyUsageprüfen;- die Gültigkeit der gesamten Kette prüfen;
- die Sperrliste der ausstellenden CA auswerten und ohne gültige Sperrliste ablehnen;
- bei vereinbartem PQ-Schutz zusätzlich die ML-DSA-Alternativsignatur jedes Zertifikats der Kette prüfen und eine Kette ohne passende Alternativsignatur ablehnen;
- die Sperrliste im Erzeugungstakt (6 Stunden) neu laden, nicht erst bei ihrem Ablauf.
Der TLS-Adapter von TrustBridge erfüllt alle zehn Punkte. Für Gegenstellen ohne TLS-Adapter liefert TrustBridge Testzertifikate, darunter Zertifikate mit verbotenen Namen, abgelaufener Kette, gesperrtem Status und fehlender Alternativsignatur, die eine korrekt konfigurierte Gegenstelle ablehnen muss.
Seitenkanäle
CA-Schlüssel werden ausschließlich im Sicherheitsmodul genutzt; TrustBridge selbst führt keine Operation mit geheimen CA-Schlüsseln aus. Der Schutz dieser Schlüssel gegen Zeit-, Cache- und Stromseitenkanäle ist eine Eigenschaft des zertifizierten Moduls und ein Auswahlkriterium dafür. Die Schlüsselagenten verwenden für ML-KEM und ML-DSA Implementierungen mit datenunabhängiger Laufzeit.
Gegenseitiges Vertrauen in der Lieferkette
| Baustein | Bedeutung in TrustBridge |
|---|---|
| Organisation, Mandant | Trennlinie zwischen Organisationen; jede hat eigene Schlüssel, Freigeber und Register |
| Partneridentität | ausstellende CA mit Namensbeschränkung, in der eigenen Hierarchie des Partners oder als Partner-CA in der Hierarchie des Auftraggebers |
| Systemidentität | genau ein DNS-Name im Namensraum des Partners |
| Gegenseitige Authentisierung | mTLS mit Prüfer-Vertrag auf beiden Seiten, durchgesetzt vom TLS-Adapter |
| Vertrauensbeziehung | bilateral, je Richtung eine Beziehungsrichtlinie, siehe Föderation und bilaterales Vertrauen |
| Berechtigung | Sache der Zielanwendung; TrustBridge liefert ihr die geprüfte Identität |
| Peer Binding | Bindung des zusätzlichen Post-Quanten-Geheimnisses an die Identität der Gegenstelle, siehe PQ-Schlüsselaustausch für TLS |
Topologie der Vertrauensanker
TrustBridge kennt zwei Wege, einen Partner anzubinden. Beide führen zu derselben Prüfung beim TLS-Adapter.
graph TD
subgraph A [Partner-CA in der Hierarchie des Auftraggebers]
WA[Wurzel des Auftraggebers] --> CA1[CA Partner 1<br/>nameConstraints]
WA --> CA2[CA Partner 2<br/>nameConstraints]
end
subgraph B [Eigene Hierarchie, bilaterale Anerkennung]
W1[Wurzel Organisation 1] --> CB1[CA Organisation 1]
W2[Wurzel Organisation 2] --> CB2[CA Organisation 2]
end
CB1 -.->|Anker in der Beziehung,<br/>beschränkt auf Namensraum| CB2
classDef s fill:#f3f2f1,stroke:#605e5c,color:#201f1e
class WA,CA1,CA2,W1,W2,CB1,CB2 s
style A fill:#ffffff,stroke:#8a8886,color:#201f1e
style B fill:#ffffff,stroke:#8a8886,color:#201f1e| Kriterium | Partner-CA in der Hierarchie des Auftraggebers | Eigene Hierarchie, bilaterale Anerkennung |
|---|---|---|
| Geeignet für | Partner ohne eigene PKI | Partner mit eigener TrustBridge-Installation oder eigener PKI |
| Wer hält die Wurzel | der Auftraggeber | jede Organisation ihre eigene |
| Freigeber des Partners | Personen des Partners, über das Partnerportal | Personen des Partners, in seiner eigenen Installation |
| Durchsetzung der Namensräume | im CA-Zertifikat des Partners | in der Beziehungsrichtlinie und beim TLS-Adapter |
| Austritt eines Partners | Sperrung seiner CA durch die Wurzel | Widerruf der Beziehung durch jede Seite einzeln |
| Kreuzzertifikate | keine | keine; Anerkennung wirkt nur in der Beziehung, nicht in Zertifikatsketten Dritter |
Ein Partner kann vom ersten Weg zum zweiten wechseln, wenn er eine eigene Installation aufbaut; seine Systeme erhalten dann Zertifikate aus der eigenen Hierarchie, und die Beziehung wechselt den Anker.
Erstausstattung und Attestierung
Bevor ein System sein erstes Zertifikat erhält, muss TrustBridge erkennen, dass es mit dem richtigen System spricht. Die Profilklasse legt fest, welcher Nachweis verlangt wird:
| Nachweis | Einsatz |
|---|---|
| Vorab hinterlegter Einmalwert mit Frist | Grundform für Server und Dienste; der Wert wird über einen getrennten Weg an den Verantwortlichen des Systems übergeben |
| Herstellerzertifikat des Geräts (IEEE 802.1AR) | Maschinen und Geräte, deren Hersteller eine Geräteidentität einbringt |
| Attestierung des Plattformzustands über ein TPM | Systeme mit erhöhtem Schutzbedarf |
Ein signiertes Softwareartefakt allein belegt keinen sicheren Laufzeitzustand; jeder Nachweis hat eine ausdrückliche Prüfregel im Regelwerk.
Was diese Seite nicht festlegt
- Keine Berechtigungen. Welche Operation ein Partner ausführen darf, legt die Zielanwendung fest.
- Kein Nachweis über Herkunft und Stand der Software eines Partners; das ist nicht Aufgabe einer PKI.
- Keine Identitätsversorgung kurzlebiger Workloads innerhalb eines Rechenzentrums (etwa SPIFFE); TrustBridge identifiziert Systeme und Dienste zwischen Organisationen.
- Kein Schutz bei Gegenstellen, die den Prüfer-Vertrag nicht umsetzen und keinen TLS-Adapter verwenden.