Sicherheit und Nachweise
Diese Seiten richten sich an alle, die beim Betreiber für Informationssicherheit, Einkauf und Prüfungen zuständig sind: Informationssicherheitsbeauftragte, den Einkauf, der einen Lieferanten bewertet, und Prüfende, die Belege sehen wollen. Sie zeigen, welche Angaben der Hersteller zum Produkt macht, welche Pflichten des Betreibers die Verwaltungsanwendung im Alltag erfüllt und mit welchem Bericht oder welcher Ansicht sich das belegen lässt.
Keine dieser Seiten ist eine Aussage über Konformität. Ob ein Einsatz die Anforderungen eines Gesetzes oder einer Norm erfüllt, bewertet der Betreiber für seinen gesamten Einsatz, zu dem Server, Netz, Datenbanken und Organisation gehören.
| Sie wollen … | Seite |
|---|---|
| die Angaben des Herstellers nach der Cyberresilienz-Verordnung nachschlagen | Produkt- und Sicherheitsinformation nach CRA Anhang II |
| belegen, wie die Anwendung die Maßnahmen nach § 30 BSIG unterstützt | NIS-2-Nachweisleitfaden für Betreiber |
| den Hersteller als Lieferanten bewerten | Lieferanten-Faktenblatt |
| sich auf eine Prüfung vorbereiten | Beispiel einer Prüfung: Fragen und Nachweise |
| die Funktionen Ihrem ISMS zuordnen | Zuordnung zu ISO/IEC 27001:2022 und BSI IT-Grundschutz |
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de/wiki/data-conectivity/database-gateway/admin/security-and-evidence/start.txt · Last modified: by Wolfgang van der Stille