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Sicherheitszusagen

Zusammenfassung. Diese Seite ist das Sicherheitsnachweismodell (Security Assurance Model) von WKL TrustBridge. Sie formuliert jede Sicherheitszusage als prüfbare Aussage und nennt dazu die Annahmen, unter denen sie gilt, das Verfahren, mit dem sie nachgewiesen wird, und das verbleibende Risiko. Die Seite unterscheidet ausdrücklich drei Ebenen: die kryptographische Eigenschaft eines Verfahrens, die Anforderung an Betrieb oder Gegenstelle, unter der sie wirkt, und die Zusage über das Verhalten des Gesamtsystems. Jede Zusage gilt nur unter ihren Annahmen.

Begriffe

  • Zusage – Aussage über ein Verhalten des Gesamtsystems, die mit dem genannten Verfahren prüfbar ist.
  • Annahme – Bedingung, die außerhalb der Zusage erfüllt sein muss; fällt sie weg, gilt die Zusage nicht.
  • Nachweisverfahren – Test, Messung, Übung oder Prüfung, die die Zusage belegt oder widerlegt.

Zusagen

S-01 Keine Ausstellung ohne Autorisierung

ZusageEin Zertifikat wird nur ausgestellt, wenn für genau diesen Auftrag gültige Freigaben der im Regelwerk vorgeschriebenen Zahl von Personen bzw. eine gültige Attestierung des Enrollments vorliegen
AnnahmenIntegrität von Worker-Host, Regelwerk und Register; Freigabe-Schlüssel nicht kompromittiert; das Sicherheitsmodul nimmt Signaturaufträge nur vom Worker an; im Modell Managed hält der Betriebspartner keinen Freigabe-Schlüssel
NachweisverfahrenTests des Workers mit je einem Auftrag pro Prüfregel, der abgelehnt werden muss (ohne Freigabe, fremde Freigabe, Freigabe auf anderen Hash, abgelaufene Frist, stornierter Auftrag, zweite Ausführung); Manipulationstest an der Datenbank; Abgleich der Signaturzähler des Moduls mit dem Register
RestrisikoKollusion: ein Freigeber, der zugleich Verwaltung oder Datenbank kontrolliert, in Klassen mit nur einer Freigabe; Administrator des Worker-Hosts mit Zugriff auf das Regelwerk

S-02 Kein gültiges Zertifikat außerhalb des Namensraums

ZusageEine Gegenstelle, die den Prüfer-Vertrag einhält, akzeptiert kein Zertifikat für einen Namen außerhalb des Namensraums der ausstellenden CA
AnnahmenDie Gegenstelle setzt nameConstraints durch, wie es der TLS-Adapter tut; das CA-Zertifikat wurde mit dem festen Inhalt aus dem Werkzeug der Wurzel erzeugt
NachweisverfahrenTestzertifikate mit verbotenen Namen, die abgelehnt werden müssen; Prüfung des Werkzeugs der Wurzel
RestrisikoGegenstellen ohne TLS-Adapter, die Namensbeschränkungen nicht oder unvollständig durchsetzen; die Zusage gilt dort nicht

S-03 CA-Schlüssel verlassen das Sicherheitsmodul nicht

ZusageKein privater CA-Schlüssel existiert außerhalb eines Sicherheitsmoduls oder dessen geschützter Sicherung
AnnahmenDas Modul ist zertifiziert, korrekt konfiguriert und erzeugt die Schlüssel als nicht exportierbar
NachweisverfahrenStartprüfung des Workers auf Nicht-Exportierbarkeit; Zeremonieprotokoll mit Zeugen; Konfigurationsprüfung des Moduls
RestrisikoSchwachstellen im Modul selbst

S-04 Sperrung wirkt in begrenzter Zeit

ZusageNach dem Eintrag einer Sperrung im Register lehnt jede vertragskonforme Gegenstelle das Zertifikat spätestens nach dem nächsten Ladezyklus ab, also innerhalb von etwa sechs Stunden zuzüglich der Laufzeit der Veröffentlichung
AnnahmenWorker und Verteilung laufen; die Gegenstelle lädt im vorgeschriebenen Takt
NachweisverfahrenMessung von Registereintrag bis Ablehnung an einer Testgegenstelle
RestrisikoGegenstellen mit längerem Ladetakt; Zwischenspeicher im Netz

S-05 Statusauskunft übersteht einen Ausfall des Workers

ZusageNach Ausfall des Workers bleibt eine gültige Sperrliste mindestens 66 Stunden abrufbar
AnnahmenDie letzte Liste wurde vor dem Ausfall veröffentlicht; die Verteilung läuft
NachweisverfahrenAusfallübung mit angehaltenem Worker
RestrisikoAusfall von Worker und Bereitschaft über mehr als 66 Stunden führt zu Ablehnung aller Prüfungen (fail closed)

S-06 Jede Ausstellung ist gegenüber Dritten belegbar

ZusageFür jedes ausgestellte Zertifikat lässt sich ohne Datenbank belegen, welcher Auftrag mit welchen Freigaben unter welcher Fassung des Regelwerks zugrunde lag, bis zum letzten externen Anker
AnnahmenExterner Anker liegt außerhalb der Reichweite der Administratoren; Register gesichert
NachweisverfahrenPrüfverfahren für Dritte (siehe Audit und Nachweis) an einer Stichprobe
RestrisikoEinträge nach dem letzten Anker sind bis zum nächsten Anker nur gegen beiläufige Änderung geschützt

S-07 Genau einmal je Auftrag

ZusageEin Auftrag führt höchstens zu einem Zertifikat; Abstürze erzeugen weder Doppelausstellung noch Lücken in der Nachweiskette
AnnahmenExklusive Sperre auf das Register wirkt; genau ein Worker je CA
NachweisverfahrenTests mit erzwungenem Abbruch an jeder Stelle zwischen Absicht und Projektion; Start eines zweiten Workers
RestrisikoWiederherstellung des Registers aus einer zu alten Sicherung

S-08 Mandantentrennung beim Lesen

ZusageEine Person sieht nur Daten der Mandanten ihres Sichtbereichs
AnnahmenRichtlinien der Row-Level Security vollständig; Zuordnung von Personen zu Sichtbereichen korrekt
NachweisverfahrenTests mit mehreren Mandanten auf jeder Menge und jedem Befehl, einschließlich Filter- und Gruppierabfragen
Restrisikokompromittierte Verwaltung kann im Rahmen ihres eigenen Zugriffs lesen

S-09 PQ-Authentisierung nur bei verlangter Prüfung

Kryptographische EigenschaftEine ML-DSA-Signatur ist nach heutigem Kenntnisstand auch für einen Angreifer mit Quantencomputer nicht fälschbar
Anforderung an die GegenstelleSie muss die Alternativsignatur jedes Kettenglieds prüfen und eine fehlende oder ungültige als Fehler werten
ZusageEine Gegenstelle, die diese Prüfung verlangt, akzeptiert keine Kette, deren ML-DSA-Signaturen nicht von den CA-Schlüsseln stammen – auch wenn die klassischen Signaturen gefälscht sind
Keine Zusagefür Gegenstellen, die nur die klassische Signatur prüfen; sie erhalten keine PQ-Authentisierung, weil die Alternativsignatur abtrennbar ist
NachweisverfahrenTestketten mit fehlender, verfälschter und fremder Alternativsignatur

S-10 Zwei Faktoren für jede Person an der Verwaltung

ZusageKein Zugriff auf die Verwaltungs-API ohne persönlichen Schlüssel und gültige Sitzung aus einem zweiten Faktor
AnnahmenSitzungen sind an Person und Schlüssel gebunden; Entzug wirkt bei der nächsten Anfrage
NachweisverfahrenTests: ohne Schlüssel, ohne Sitzung, mit fremder Sitzung, nach Sperrung des Schlüssels, nach Entzug eines Rechts
RestrisikoSchadsoftware auf dem Arbeitsplatz kann eine offene Sitzung mitbenutzen; siehe die Analyse in Schnittstellen und Integration. Freigaben sind davon nur betroffen, wenn der Freigabe-Schlüssel auf demselben Gerät ohne Bestätigung durch die Person nutzbar ist

S-11 Keine Weitergabe von Vertrauen

ZusageEin TLS-Adapter von Organisation A akzeptiert nur Ketten bis zu Vertrauensankern, die A selbst in eine aktive Beziehung aufgenommen hat; eine Beziehung zwischen B und C gibt C bei A keinen Zugang
AnnahmenDas Vertrauensbündel von A ist mit dem Schlüssel des CA-Workers von A signiert; der Adapter verwendet nur dieses Bündel
NachweisverfahrenTests mit Ketten aus der Hierarchie von C, mit einem von B ausgestellten Zertifikat für einen Namen von C und mit einem unsignierten oder veralteten Bündel; alle müssen abgelehnt werden
RestrisikoB kann Systeme in seinem eigenen Namensraum für C betreiben; dafür haftet B gegenüber A nach ihrem Vertrag

S-12 Zusätzliches Post-Quanten-Geheimnis in jeder Beziehungsverbindung

Kryptographische EigenschaftDer Schlüsselplan von TLS 1.3 leitet alle Verkehrsschlüssel aus dem externen PSK und dem Ergebnis der hybriden Schlüsseleinigung ab; ein Angreifer muss beide kennen
Anforderung an den BetriebDie Beziehungsrichtlinie verlangt das zusätzliche Geheimnis; Sitzungswiederaufnahme und 0-RTT sind abgeschaltet
ZusageEine Verbindung einer Beziehung, die das zusätzliche Geheimnis verlangt, kommt nur zustande, wenn beide TLS-Adapter dasselbe aktuelle Geheimnis ihrer Schlüsselagenten verwenden; ohne bestätigte Erweiterung nach RFC 9973 bricht der Adapter ab
Keine ZusageAuthentisierung durch den PSK; sie bleibt bei den Zertifikaten (S-09)
NachweisverfahrenMitschnitt von Handshakes in beiden Richtungen: Erweiterung im ClientHello und ServerHello, Modus psk_dhe_ke, hybride Gruppe; falscher PSK führt zum Abbruch; unterdrückte Erweiterung führt zum Abbruch; unabhängige Analyse der Verbindung aus Agentenprotokoll und TLS-Schlüsselplan
RestrisikoFehler in der TLS-Implementierung des Adapters; kompromittierter Rechner eines der beiden Endpunkte

S-13 Widerruf einer Beziehung wirkt in festgelegter Zeit

ZusageNach dem Widerruf einer Richtung im Register entstehen sofort keine neuen Verbindungen und Schlüsselaustausche dieser Beziehung mehr; bestehende Verbindungen enden spätestens nach der in der Richtlinie festgelegten Frist
AnnahmenDie TLS-Adapter der widerrufenden Organisation erhalten das neue Vertrauensbündel; der Schlüsselagent löscht die Geheimnisse der Beziehung
NachweisverfahrenÜbung: Widerruf bei laufendem Verkehr, Messung bis zur Ablehnung neuer Verbindungen und bis zum Ende der letzten bestehenden
RestrisikoAdapter, die das neue Bündel nicht erreichen, nehmen neue Verbindungen bis zum Ablauf des alten Bündels an; die Laufzeit des Bündels begrenzt diesen Zeitraum

Was ausdrücklich nicht zugesagt wird

  • Schutz gegen ein kompromittiertes Sicherheitsmodul oder eine kompromittierte Offline-Wurzel.
  • Wirkung der Namensbeschränkung bei Gegenstellen ohne TLS-Adapter, die sie nicht durchsetzen.
  • PQ-Authentisierung bei Gegenstellen, die nur klassisch prüfen.
  • Schutz der CA-Schlüssel gegen Seitenkanäle über die Zertifizierung des Sicherheitsmoduls hinaus.
  • Vertraulichkeit von Verkehr, der nicht über einen TLS-Adapter läuft, und der lokalen Strecke zwischen Adapter und Anwendung.
  • Eine Berechtigung. Was ein Partner mit einer geprüften Identität tun darf, entscheidet die Zielanwendung.
de/wiki/pqcrypt/trustbridge/security-commitments.txt · Last modified: by Claude Test Contributor