3.5 Kritische Infrastruktur
PQC-Anforderungen für KRITIS1)-Betreiber.
Definition
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, deren Ausfall dramatische Folgen hätte.
Sektoren nach NIS2
Die NIS2-Richtlinie2) definiert folgende Sektoren:
Wesentliche Einrichtungen:
Energie (Strom, Gas, Öl)
Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
Bankwesen
Finanzmarktinfrastrukturen
Gesundheitswesen
Trinkwasser
Digitale Infrastruktur
Wichtige Einrichtungen:
Post- und Kurierdienste
Abfallwirtschaft
Chemie
Lebensmittel
Verarbeitendes Gewerbe
Digitale Dienste
Besondere Anforderungen
Frühzeitige PQC-Migration (vor 2030)
Dokumentationspflichten
Meldepflichten bei Vorfällen (binnen 24h)
Regelmäßige Überprüfungen
Risikomanagement nach ENISA
3) Vorgaben
"Harvest Now, Decrypt Later" Risiko
Für KRITIS besonders kritisch4):
BSI-Empfehlungen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik5) empfiehlt:
Sofortige Bestandsaufnahme der Kryptographie
Priorisierung nach Datensensitivität
Hybrid-Lösungen als Übergangslösung
Mindestens FIPS 203/204/205 konforme Algorithmen
Quellen