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3.5 Kritische Infrastruktur

PQC-Anforderungen für KRITIS1)-Betreiber.

Definition

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, deren Ausfall dramatische Folgen hätte.

Sektoren nach NIS2

Die NIS2-Richtlinie2) definiert folgende Sektoren:

Wesentliche Einrichtungen:

Wichtige Einrichtungen:

Besondere Anforderungen

"Harvest Now, Decrypt Later" Risiko

Für KRITIS besonders kritisch4):

BSI-Empfehlungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik5) empfiehlt:

Quellen

2)
EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS2): https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj